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Meldung eines Anlagenverantwortlichen für Anlagenbetreiber von Trafostationen, Mittelspannungsschaltanlagen und Übergabestationen.

Meldung eines Anlagenverantwortlichen

Sie sind Anlagenbetreiber einer oder mehrerer Trafostationen, Mittelspannungsschaltanlagen oder Übergabestationen und möchten uns für Ihre elektrischen Anlagen einen Anlagenverantwortlichen als Ansprechpartner mitteilen? Dann bitten wir Sie das Rückmeldeformular vollständig auszufüllen. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie als Anlagenbetreiber gemäß VDE 0105 Teil 100 zur Benennung eines Anlagenverantwortlichen gegenüber Ihrem Netzbetreiber verpflichtet sind.

Weiterführende Informationen

Die Verantwortung für den Betrieb eigener elektrotechnischer Anlagen ist hoch. Die daraus resultierenden Aufgaben und Pflichten gemäß den aktuellen gesetzlichen und normativen Bestimmungen (DIN VDE 0105-100) erfordern fachliches Verständnis und entsprechende Qualifikationen der handelnden Personen (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung).

Oftmals sind diese Anforderungen durch den Eigentümer/Anlagenbetreiber nicht zu erfüllen. In diesem Fall können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen des Eigentümers/Anlagenbetreibers temporär oder gänzlich auf andere Personen übertragen werden. Diese Personen können dann die Aufgaben und Pflichten beispielsweise des Anlagenverantwortlichen übernehmen.

Im Allgemeinen kann mit dieser Aufgabe sowohl eine Elektrofachfirma als auch der zuständige Netzbetreiber beauftragt werden. Falls Sie einen Anlagenverantwortlichen benötigen und Sie uns mit dieser Aufgabe beauftragen wollen, dann können Sie sich hier über unsere Dienstleistungen rund um Ihre elektrischen Anlagen informieren.

Der Begriff Anlagenbetreiber wurde in die DIN VDE 0105-100 neu aufgenommen und ist definiert als:
„Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt.“
 
Aufgaben:

  • Gewährleisten des ordnungsgemäßen Zustandes und sicheren Betriebs der elektrischen Anlage, z. B. durch Inspektions-, Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten
  • Benennung eines Anlagenverantwortlichen mit der entsprechenden Schaltberechtigung an den zuständigen Netzbetreiber

Qualifikation:

  • Der Anlagenbetreiber kann elektrotechnischer Laie sein, muss die Verantwortung aus seinen Rechten und Pflichten dann aber einer Elektrofachkraft übertragen

Der Anlagenverantwortliche ist nach DIN VDE 0105-100 definiert als:
„Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage bzw. Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.“
 
Aufgaben:

  • Sicherstellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten mögliche Gefahren berücksichtigt werden
  • Festlegen von Schutzmaßnahmen, ggf. in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber, die den sicheren Betrieb der restlichen Anlage (Netz) gewährleisten
  • Ergänzende Sicherheitsüberwachung in Form von Stichproben
    Anweisung von Schalthandlungen in Abstimmung mit den Anlagenbetreiber
  • Ändern des Betriebszustandes der elektrischen Anlage in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber
  • Weisungen an den Arbeitsverantwortlichen

Qualifikation:

  • Der Anlagenverantwortliche im Sinne der DIN VDE 0105-100 kann nur sein, wer mit Arbeitsgängen innerhalb elektrischer Anlagen zu tun hat und die örtlichen Gegebenheiten kennt. Nur so kann er die Sachlage richtig und umfassend beurteilen. Aus diesem Grund muss der Anlagenverantwortliche Elektrofachkraft mit Weisungsbefugnis sein.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Ihre Ansprechpartner*innen rund um das Thema Anlagenverantwortung

Tel.: 0621 585 2389
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