Der Baukostenzuschuss und was sich dahinter verbirgt
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein einmaliger Beitrag für den kontinuierlichen Ausbau des Netzes. Er ist ein finanzieller Zuschuss, den Anschlussnehmer*innen an den zuständigen Netzbetreiber bezahlen. Der Baukostenzuschuss soll die notwendigen Kosten teilweise deckeln, die dem Netzbetreiber durch die Erstellung oder Verstärkung des Netzes entstehen. Die Höhe des BKZ richtet sich nach der Netzebene, an die das Grundstück bzw. Gebäude angeschlossen ist bzw. wird und der beantragten Vorhalteleistung für das Grundstück/Gebäude.
Mehr Informationen zum Baukostenzuschuss finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Alles auf einen Blick:
Wer trägt den Baukostenzuschuss?
Privat- und Gewerbekunden sowie Groß- und Industriekunden tragen den Baukostenzuschuss als Bestandteil der Netzanschlusskosten. Der BKZ wird getrennt von den Herstellungskosten für Ihren Netzanschluss berechnet und ausgewiesen.
Der BKZ fällt somit für den Anschluss an das Niederspannungsnetz sowie für das Mittel- und Hochspannungsnetz an:
Niederspannung
Für Netzanschlüsse am Niederspannungsnetz fällt der BKZ nur für den Teil der Leistungsanforderung an, der die Netzanschlussleistung von 30 kW übersteigt. Über den Baukostenzuschuss finanzieren Sie den Ausbau des örtlichen Verteilnetzes mit. In der Regel ist der Baukostenzuschuss einmalig im Zuge des Hausanschlusses zu entrichten. Ausnahme: Ihre Anforderungen an den bestehenden Netzanschluss ändern sich, beispielsweise wenn Sie eine Leistungserhöhung benötigen oder die Anschlussnetzebene wechseln. Die Höhe des Baukostenzuschusses errechnen wir jährlich nach einem Standardberechnungsmodell, das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelt wurde.
Wenn Sie bereits einen Baukostenzuschuss bezahlt haben und Ihre bestehende Netzanschlusskapazität erhöhen, fällt für die zusätzliche Leistung ein weiterer Baukostenzuschuss an. Dies ist auch dann der Fall, wenn aktuell keine baulichen Veränderungen an unserem örtlichen Verteilnetz erforderlich sind. Wenn zusätzlich Änderungsarbeiten an Ihrem Netzanschluss notwendig sind, wird der Baukostenzuschuss getrennt von den Änderungskosten berechnet und ausgewiesen.
- Berechnungsgrundlage:
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) in § 11 NAV ausdrücklich geregelt. - Beispielrechnung:
Die Beispielrechnungen finden Sie hier. - Relevante Downloads:
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV
Baukostenzuschuss
Mittel- und Hochspannung
Wie hoch der Baukostenzuschuss in der Mittel- und Hochspannung ausfällt, ist von der Netzebene abhängig. Die Bundesnetzagentur hat ein Kalkulationsmodell entwickelt, um Baukostenzuschüsse oberhalb der Niederspannungsebene zu vereinheitlichen.
- Berechnungsgrundlage:
Bei der Höhe des Baukostenzuschusses für das Mittel- und Hochspannungsnetz sowie Umspannung folgen wir den Empfehlungen der Bundesnetzagentur.
Nach dem Leistungspreismodell ergibt sich der BKZ aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene.
- Relevante Downloads:
Baukostenzuschuss
Preise für Blindstrom
Der Anschlussnutzung liegt ein Strombezug mit einem Leistungsfaktor (cos φ) zwischen 0,90 induktiv und 0,90 kapazitiv, entsprechend einem Blindarbeitsbezug in Höhe von höchstens 48 % der in einer ¼-h-Messperiode bezogenen Wirkarbeit zugrunde. Überschreitet die je ¼-h-Messperiode bezogene induktive Blindarbeit 48 % der in dieser Messperiode bezogenen Wirkarbeit, wird ein Zuschlag in Rechnung gestellt, und zwar für die 48 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh).
Baukostenzuschuss
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV
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