Bei Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) handelt es sich um sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 unter die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie hier.
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