Wärme für Ihr Zuhause Wärme für Ihr Zuhause

Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Heizungs- oder Wärmepumpen-Anlage gemeinsam mit Ihrem Heizungsbauer bzw. Ihrer Elektrofachraft ans Netz anschließen und in Betrieb setzen.

Bei Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) handelt es sich um sogenannte Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 unter die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie hier.

Durch Inkrafttreten der Neuregelung des § 14a EnWG müssen Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) grundsätzlich durch einen Fachbetrieb installiert, in Betrieb gesetzt und dies beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

  • Setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer Elektrofachkraft bzw. Ihrem Heizungsbauer in Verbindung.

Sie sind auf der Suche nach einem Installateurbetrieb? Einen eingetragenen Elektrofachbetrieb finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

Die von Ihnen beauftragte verantwortliche Fachkraft:

Wenn Sie künftig einen Heizstromtarif für die Wärmeversorgung nutzen möchten, benötigt Ihre Heizungs- oder Wärmepumpenanlage einen separaten Zähler.

Antrag zur Zählermontage und Inbetriebsetzung:

  • Füllen Sie unter der Rubrik "Anträge rund um das Thema Netz anschließen" den Antrag Zähler gemeinsam mit Ihrer Fachkraft aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag an die unter "Postanschrift" genannte E-Mail-Adresse.

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