Wird eine Leitung beschädigt, können ganze Ortschaften und Stadtgebiete von der Energieversorgung abgeschnitten sein. Darüber hinaus gefährdet die kaputte Leitung Baustellenmitarbeiter*innen und Anwohner*innen. Verschulden Sie eine Beschädigung, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Leitungsschutz auseinandersetzen, bevor Sie bauliche Maßnahmen treffen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie auf den Punkt gebracht.
Alles auf einen Blick:
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Relevantes für Baufachleute
Wer in der Nähe von Leitungen hantiert, muss Sicherheitsvorkehrungen treffen. Sie dienen der Unfallverhütung und beugen Schäden an Versorgungsanlagen vor.
Erkundigungs- und Sicherungspflicht
Für Bauausführende besteht nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Erkundigungs- und Sicherungspflicht, bevor Bauarbeiten ausgeführt werden. Dies umfasst die
- Leitungsauskunft,
- Leitungskennzeichnung sowie
- Suchschlitze.
Kontaktieren Sie uns diesbezüglich mindestens eine Wochen vor Aufnahme der Bauarbeiten per E-Mail über kundencenter@pfalzwerke-netz.de.
Markierungen anlegen und Legetiefen beachten
Kennzeichnen Sie den Trassenverlauf, bevor Sie baggern. Achten Sie beim Ausgraben auf die Einschlagtiefe: Im Erdreich können Kabel frei verlegt, in Rohre eingezogen oder mit Schutzhauben aus Ton, Ziegelstein oder Ähnlichem abgedeckt sein. Das schützt die Kabel allerdings nicht vor mechanischen Beschädigungen.
In der Regel liegen Erdkabel in einer Tiefe von 60 und 120 cm. Gasleitungen befinden sich meist 60 cm unter der Erdoberfläche, Wasserleitungen etwa 100 bis 150 cm.
Finden Sie Warnbänder, Abdeckungen, Kabel oder Rohrleitungen an Stellen, die Ihnen von uns nicht genannt wurden, unterbrechen Sie Ihre Arbeit sofort und informieren Sie uns. Erst nach Klärung mit der Pfalzwerke Netz AG können Sie Ihre Arbeiten wieder aufnehmen.
Freilegen von Kabeln und Rohrleitungen
Setzen Sie Baumaschinen nur so ein, dass eine Beschädigung oder Beeinträchtigung von Leitungen ausgeschlossen ist. Müssen Leitungen freigelegt werden, darf dies nur durch Handschachtung erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie hierfür unbedingt stumpfe Geräte benutzen.
Beschädigen Sie eine Leitung, melden Sie dies unverzüglich an uns über unsere Notfallnummer 0800/797 77 77.
Weitere Details finden Sie in unserer Leitungsschutzanweisung.
Vorsicht bei blanken Freileitungen
Während isolierte Freileitungen ausreichend Schutz gegen ein zufälliges Berühren bieten, müssen Sie beim Arbeiten nahe blanker Freileitungen zwingend einen Sicherheitsabstand einhalten. Denn zufälliges oder unachtsames Berühren von unter Spannung stehenden Teilen kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Sollen Arbeiten in der Nähe blanker Freileitungen stattfinden, müssen die Leitungen vor Beginn der Arbeiten mit Gummileisten an den Seiten isoliert und die Isolatoren mit spannungsfesten Gummitüchern eingepackt werden.
Sie brauchen professionelle Unterstützung bei Arbeiten an Ihrer Freileitung? Unser Serviceangebot für Freileitungsarbeiten finden Sie hier.
Bauherrenmappe
Leitungsschutzanweisung
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Hat Ihnen der Inhalt dieser Seite weitergeholfen?
Voting abgeschickt
Vielen Dank, Ihr Feedback freut uns!