Antrag Einbau Smart MeterAntrag Einbau Smart Meter
Sie sind nicht von der Einbaupflicht betroffen, möchten aber dennoch einen Smart Meter nutzen? In diesem Fall ist auch ein außerplanmäßiger Wechsel möglich. Nach Antragstellung über unser Formular prüfen wir die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort und informieren Sie über die nächsten Schritte. Mit einem Smart Meter entfällt die jährliche Ablesung durch Sie oder unsere Ableser*innen – die Werte werden automatisch an uns übermittelt. Zudem können Sie bei Ihrem Stromlieferanten einen dynamischen Stromtarif abschließen und so flexibel auf Strompreise reagieren.