Wissenswertes über Elektromobilität
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Das Laden über eine herkömmliche Schuko-Steckdose wird als Notladen bezeichnet. Da diese Steckdosen nicht für Dauerlasten ausgelegt sind, ist aus sicherheitstechnischen Gründen die Installation einer Wallbox zu empfehlen. Diese enthalten zudem eine Überwachung der Ladeleitung, um eventuelle Kabelbrände zu verhindern.
Ladebetriebsart 1: Das Laden an einer haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdose (Schuko) oder einer Industriesteckdose (bspw. CEE-Steckdose) ohne Kommunikation zwischen Fahrzeug und Steckdose. Es ist ein RCD/FI in der Bestandsanlage zwingend notwendig (wird auch als Notfallladen bezeichnet).
Ladebetriebsart 2: Auch hier wird die Ladeenergie aus einer Steckdose bezogen. Im Unterschied zur Ladebetriebsart 1 befindet sich im Ladekabel eine Steuer- und Schutzeinrichtung (IC-CPD), die vor einem elektrischem Schlag bei Isolationsfehlern schützt. Auch hierbei ist ein RCD/FI in der Bestandsanlage zwingend vorgeschrieben.
Die Ladebetriebsart 3 bezeichnet das ein- oder dreiphasige Laden mit Wechselstrom an einer fest installierten Ladestation (bspw. Wallbox). Die Sicherheitsfunktionalitäten sind meist in der Gesamtinstallation integriert, sodass nur ein Ladekabel zwischen der Ladeeinrichtung und dem Elektrofahrzeug benötigt wird. Das Ladekabel ist auch gleichzeitig die Kommunikationsverbindung zwischen der Ladeinfrastruktur und dem Elektromobil. So ist ein gezieltes und batterieschonendes Laden möglich.
Mit der Ladebetriebsart 4 ist das Laden mit Gleichstrom definiert. Das Laden kann deutlich schneller erfolgen als mit Wechselstrom, steht jedoch vor allem an öffentlichen Ladesäulen zur Verfügung. Auch hier sind die Sicherheitsfunktionalitäten bereits in der Ladeinfrastruktur enthalten und die Kommunikation zwischen E-Mobil und Ladestation findet über das Kabel statt.
Bei den Ladebetriebsarten 3 und 4 sind die Kabel während des Ladevorgangs mit dem Auto und der Ladestation verriegelt, sodass der Ladevorgang nicht durch einen Dritten unterbrochen werden kann und die Ladekabel nicht gestohlen werden können.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Generell müssen die Ladestation und Ihr Elektrofahrzeug zueinander passen.
Allerdings stehen die meisten Autos lange am Parkplatz, sodass auch eine geringere Ladeleistung die Batterie auflädt, jedoch über eine längere Zeit. Dies schont zudem die Autobatterie.
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Spezielle Messkonzepte können es möglich machen, dass die erzeugte Energie aus Photovoltaik-Anlagen zuerst zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs genutzt und die überschüssige Erzeugung ins Netz eingespeist wird. Ihr Elektrofachbetrieb kann Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Ja, auch mobile Wallboxen müssen angemeldet und bei einer Leistung über 12 kVA auch genehmigt werden. Zudem müssen auch Steckdosen (CEE und Schuko) angemeldet werden, die für das Laden von Elektrofahrzeugen dienen.
Die Ladeeinrichtung muss bei uns angemeldet werden. Eine Genehmigung ist erst ab 12 kVA notwendig. Nachträgliche Änderungen, wie die Aufhebung der Begrenzung, müssen uns mitgeteilt werden. Durch die neue Summenleistung am Netzanschlusspunkt können sich neue technische Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität ergeben.
Ja, ab einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW zählt jeder private Ladepunkt als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Generell stehen jedem Netzanschlusspunkt 30 kW ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Wenn die Leistung 30 kW überschreitet, wird ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig. Die Kosten finden Sie auf dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV. Es besteht die Möglichkeit, ein privates Energie- oder Lademanagement durch ein*en Elektroinstallateur*in installieren zu lassen, welches die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschlusspunkt reduziert. Dadurch kann der genannte BKZ entfallen oder reduziert werden.
Wir versuchen mit Ihnen und Ihrem*Ihrer Elektroinstallateur*in eine Lösung zu finden, um die Installation einer Ladeeinrichtung schnellstens zu ermöglichen.
Hier kann ein separater Netzanschluss errichtet werden. Dies ist in Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber möglich. Ein separater Netzanschluss verursacht ggf. höhere Kosten als die Versorgung aus der vorhandenen Elektroinstallation. Falls zwei Netzanschlüsse genutzt werden, sind diese elektrisch voneinander zu trennen und entsprechend deutlich zu kennzeichnen, da im Fehlerfall Potentialunterschiede mit Ausgleichströmen auftreten können.
Die Installation einer Ladeeinrichtung darf nur durch ein bei einem Netzbetreiber eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Dieses überprüft, ob die Elektroinstallation ausreichend dimensioniert ist und ob die zusätzliche Last einer Ladeeinrichtung an Ihrem Hausanschluss noch möglich ist. Zudem übernimmt Ihr*e Elektriker*in meist auch die Kommunikation mit uns.
Eine Änderung des Energie- oder Lademanagements muss dem Netzbetreiber immer gemeldet werden. Durch die neue Summenleistung am Netzanschlusspunkt können sich neue technische Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität ergeben.
Um eine Tiefgarage mit Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auszustatten ist die Unterstützung eines*einer fachkundigen und qualifizierten Elektroinstallateur*in unerlässlich. Die Bewohner*innen und Eigentümer*innen sollten sich um eine generelle Ausbaustrategie in dem Wohnkomplex einigen, damit die ggf. notwendigen Netzanschlussverstärkungen für die benötigten Leistungen im Endausbau dimensioniert werden können. Sind die Vorhaben an die Gesamtleistung, die Abrechnung der Ladeenergie und ein eventuelles Energie- und/oder Lademanagement definiert, muss eine Absprache mit uns stattfinden. Wir können gemeinsam mit dem*der Elektroinstallateur*in bewerten, ob Ihr Netzanschluss ausreichend groß dimensioniert ist und ob die zukünftige zusätzliche Leistung aus dem vorhandenen Stromnetz entnommen werden kann. Es kann sinnvoll sein, einen Energiespeicher zu verwenden, um Spitzenlasten zu glätten, aber den Ladekomfort des direkten Ladens nicht zu verlieren. Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien für Mehrparteienhäuser zu beachten und umzusetzen. Alle baulichen Änderungen und Vorhaben müssen mit den Eigentümer*innen abgesprochen werden.
Für die Umsetzung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Elektroinstallateur auf.
Weitere Informationen finden Sie hier: