Netzengpassmanagement
Das neue Netzengpassmanagement bedeutet eine Fülle neuer Verantwortlichkeiten, die mit der Umsetzung komplexer Prozesse einhergehen. Als Anschlussnetzbetreiber möchten wir Sie auf dieser Seite über den anstehenden Redispatch-2.0-Prozess sowie die für Sie geltenden Pflichten zur Mitwirkung informieren.
Aktuelle Informationen zum bilanziellen und finanziellen Ausgleich
Mit Bezug auf die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Mitteilung Nr. 9 zum Redispatch 2.0 „Weiteres Vorgehen nach Auslaufen der BDEW-Übergangslösung zum bilanziellen Ausgleich“ teilen wir Ihnen mit, dass die Pfalzwerke Netz AG den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen bis zur aktuell noch nicht absehbaren Umstellung auch weiterhin nicht durchführen wird. Wir führen den Modus der finanziellen Kompensation nach erfolgter Abstimmung der Ausfallarbeitsmengen und unserer Rechnungseingangsprüfung daher wie bisher fort. Auch hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen sind wir auf Ihre aktive Rechnungsstellung angewiesen. Bitte geben Sie bei sämtlichen Rechnungen immer Malo, Steuerbare und Technische Ressource, Maßnahmen-Nummer und Zeitraum der Maßnahme mit an.
Allgemeine Informationen und FAQ
Veröffentlichung unserer bisherigen Redispatch-Maßnahmen
Aktuell werden stetig dezentrale Erzeugungsanlagen zugebaut. Zudem fallen Erzeugungskapazitäten aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs weg. Daher sollen nun auch dezentrale Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen in das Netzengpassmanagement mit einbezogen werden. Für diese Anlagen galten bisher die Anforderungen des sog. Einspeisemanagements, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) festgehalten sind. Die Regelungen des Redispatch 2.0 führen das konventionelle Redispatch und das Einspeisemanagement zusammen. Unsere bisherigen Redispatch-Maßnahmen können Sie hier einsehen: