Wie setzt sich Ihre Einspeiseabrechnung zusammen?
Rechnungsart
Daten Anlagenbetreiber
Zeitraum
Abrechnungs-Übersicht
Zahlungsweg
Beitragsermittlung
Vergütungskategorie
Abschlagsbeiträge für das Folgejahr
Wo finden Sie welche Information?
1. Rechnungsart
Im Betreff sehen Sie, ob es sich um eine Jahresabrechnung oder eine Monatsabrechnung handelt. In der Regel ist eine jährliche Abrechnung üblich. Bei bestimmten Messkonzepten erhalten Sie hingegen monatlich eine Rechnung.
Die Daten zur Einspeiseanlage sind direkt unterhalb des Betreffs aufgeführt. Falls Sie mehrere Anlagen betreiben, sehen Sie hier, auf welche Anlage sich die Abrechnung bezieht.
4. Abrechnungs-Übersicht
Hier sehen Sie den Gutschriftsbetrag über die eingespeiste Strommenge (Einspeisung) sowie den Gesamtbetrag der bereits vergüteten Einspeisung. Waren die von uns geleisteten Abschlagszahlungen niedriger als der Gutschriftsbetrag der eingespeisten Strommenge (Einspeisung), so erhalten Sie einen Gutschriftsbetrag (positiver Saldo). Überschreiten die Abschlagszahlungen den Gutschriftsbetrag der eingespeisten Strommenge, ergibt sich eine Rechnung (negativer Saldo).
Wie sich der Gutschriftsbetrag Einspeisung zusammensetzt, finden Sie auf Ihrer Abrechnung auf Seite 2.
5. Zahlungsweg
Hier teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihnen eine Gutschrift erstatten oder aber einen Rechnungsbetrag einziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir einen Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstag ein. Handelt es sich um einen Gutschriftsbetrag, überweisen wir Ihnen diesen an Ihre Bankverbindung.
Änderungen zu Ihrer Bankverbindung können Sie uns hier mitteilen.
6. Beitragsermittlung
Hier ist detailliert die „Mengenermittlung im Abrechnungszeitraum“, weitere „Anlagendaten zur Vergütungsbestimmung“ sowie „Details zur Mengenermittlung“ aufgeführt.
Unter der Überschrift „Vergütungsermittlung Einspeisung“ können Sie nachlesen, wie sich der Gutschriftsbetrag für den eingespeisten Strom zusammensetzt. Die Einspeisemenge wird mit dem Preis der Einspeisevergütung (Vergütungssatz) multipliziert.
Die Höhe der Einspeisevergütung können Sie hier auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachlesen.
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