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Übermitteln Sie uns bequem Ihren Zählerstand

Stromzähler mit Beispiel-Zählerstand und kWh Angabe | © pwn

Turnusablesung




Wir als Ihr Netzbetreiber sind einmal im Jahr dazu verpflichtet Ihren Zählerstand anzufordern. Sie haben von uns in den vergangenen Tagen eine schriftliche Aufforderung zur jährlichen Selbstablesung Ihres Zählerstands erhalten? Dann können Sie hier Ihre turnusmäßige Ablesung vornehmen.

Einzelperson

Vor-Ort-Ablesung bei nicht zugänglichem Zähler

Sie können Ihren Zähler nicht selbst ablesen, da Ihnen dieser nicht zugänglich ist? Sofern Ihr Zähler außerhalb Ihres Hauses verbaut und zudem für Sie aufgrund einer von uns montierten Schließanlage nicht frei zugänglich ist (z.B. in Wochenendhausgebieten) können Sie uns hier einfach darüber informieren.

Solar-Modul mit Sonne | © Icon Solar

Erzeugungsanlagen




Die Zählerstände für die Vergütung der eingespeisten Strommengen können Sie uns jährlich zum 31.12. über unser Zählerstandsportal melden. Sie erhalten dazu im Dezember ein entsprechendes Anschreiben von uns. Im Rahmen eines Betreiberwechsels müssen Sie auch Zählerstände melden. Weitere Informationen finden Sie hier.