Messsysteme für das Stromnetz der Zukunft
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 27. Mai 2023 das novellierte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die Einführung und den Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter sind der Schlüssel für die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft.
Gemäß § 29 MsbG werden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten nach einem klaren Plan auf moderne Geräte umgerüstet – wirtschaftlich vertretbar und zukunftssicher. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber übernehmen wir diese Aufgabe in unserem Netzgebiet.
Doch was bedeuten diese Veränderungen für Sie als Stromverbraucher? Und wer ist verpflichtet, Smart Meter einzubauen? Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Was bedeutet die Digitalisierung des Messwesens für Verbraucher?
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende definiert klare Regeln für den Einbau intelligenter Messsysteme. Die Verpflichtung ist abhängig von Ihrem durchschnittlich jährlichen Stromverbrauch, der installierten Leistung Ihrer Erzeugungsanlage oder dem Einsatz von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Vorabinformation
Sie erhalten per Schreiben erste Informationen und rechtliche Hintergründe rund um Ihren neuen Zähler.
Terminvereinbarung
Spätestens 14 Tage vor dem Zählerwechsel teilen wir Ihnen den Termin mit.
Einbau
Der Einbau Ihres neuen Zählers wird durch uns oder eine beauftragte Firma ausgeführt.
Messbetrieb
Nach dem Einbau können Sie Ihren Verbrauch am neuen Stromzähler ablesen.
Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Standardleistungen
Die folgenden Leistungen beim Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen sind Standardleistungen gemäß § 34 Absatz 1 MsbG:
- Datenübertragung und Plausibilisierung: Ihre Verbrauchsdaten werden sicher und datenschutzkonform verarbeitet. Bei Bedarf werden Ersatzwerte gebildet.
- Einfacher Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten: Sie können Ihre Verbrauchswerte über ein Online-Portal oder eine lokale Anzeige einsehen.
- Energieverbrauch im Blick:
Smart Meterhelfen Ihnen, Strom zu sparen, indem sie z. B. Einsparpotenziale aufzeigen. - Netzmanagement: Der Netzbetreiber erhält viertelstundengenaue Daten, um das Stromnetz effizient zu steuern.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Die Nutzung der intelligenten Messsysteme entspricht den Anforderungen der
Bundesnetzagentur.
Mögliche Zusatzleistungen
Mögliche Zusatzleistungen gemäß § 34 Absatz 2 MsbG finden Sie in unserem Preisblatt im Downloadbereich.