Netzentgelte Strom Netzentgelte Strom

Stromnetze haben eine natürliche Monopolstellung inne: Denn Wettbewerb wirkt nur eingeschränkt oder ist ganz außer Kraft gesetzt. Dennoch müssen die Entgelte für die Durchleitung von Strom transparent und angemessen kalkuliert werden. Auf diese Weise möchte die Bundesnetzagentur die Interessen von Verbraucher*innen und Energieversorgungsunternehmen sichern.

Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Indikative Netznutzungsentgelte 

 

Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 nach § 20 Abs.1, § 21 Abs. 3 EnWG

 

Gemäß § 6 ARegV wurde zu Beginn der vierten Regulierungsperiode (2024 bis 2029) eine neue Erlösobergrenze (EO) für die Pfalzwerke Netz AG (PW Netz AG) festgelegt. Die PW Netz AG hat die Höhe der Erlösobergrenze 2025 gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (insb. § 4 Abs. 3, 4 ARegV) und entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der Erlösobergrenze 2025 ermittelt.


Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2025 neu kalkuliert. Dabei handelt es sich um eine Indikation auf Basis von aktuellen Erkenntnissen. Bis zum Jahresende werden die endgültigen, ab 01.01.2025 geltenden Netznutzungsentgelte bekannt gegeben. 


Die Veränderungen der Netzentgelte im Vergleich zum laufenden Jahr 2024 resultieren insbesondere aus dem Anstieg der vorgelagerten Netzkosten der PW Netz AG um insgesamt 20 %, die sich aufgrund der Preisanpassung der vorgelagerten Netzbetreiber ergeben.


Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung, Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sind nicht in den indikativen Netzentgelten enthalten. Die für das Jahr 2025 zu erwartenden, gesetzlichen Umlagen werden zur gegebenen Zeit von den Übertragungsnetzbetreibern auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.


Die ab 01.01.2025 nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich zu erwartenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu entnehmen:

 

Indikative Netznutzungsentgelte für das Kalenderjahr 2025

Indikative Netzentgelte 2025 als PDF herunterladen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Netznutzungsentgelte für das Kalenderjahr 2024

Netzentgelte 2024 als PDF herunterladen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Frühere Netzentgelte

Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.