Solarspitzengesetz Solarspitzengesetz

Seit Februar 2025 gelten neue Vorgaben für Einspeisung und Steuerbarkeit von Photovoltaikanlagen: Erfahren Sie, was das Gesetz für die Planung Ihrer Anlage bedeutet und worauf Sie jetzt achten müssen.

Am 25. Februar 2025 ist das sogenannte "Solarspitzengesetz" in Kraft getreten. Der offizielle Name lautet "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen".

Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, den Ausbau von Smart Metern zu beschleunigen und den Markt für Solarstrom flexibler zu gestalten. Das Gesetz betrifft hauptsächlich Änderungen bei der Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen – insbesondere die Einspeisebegrenzung und Steuerbarkeit von Anlagen. Erfahren Sie hier, was das Gesetz für die Planung Ihrer Photovoltaikanlage bedeutet.

Gut zu wissen: Eine Abregelung auf 60 % der Nennleistung bedeutet keine verschenkte EEG-Vergütung von 40 %, da der Unterschied zwischen Ertrags- und Anlagenleistung zu groß ist. Selbst unter optimalen Bedingungen bleibt der Verlust im einstelligen Prozentbereich. Bei mäßigen Ertragsbedingungen – etwa an suboptimalen Standorten oder im Winterhalbjahr – hat die 60-%-Regelung kaum Auswirkungen.

Gesetzesänderung: Gilt für PV-Anlagen ab Inbetriebnahme 25.02.2025

  • Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung darf die Einspeisung ins öffentliche Netz maximal 60 % der installierten Leistung betragen.
  • Für Sie als Anlagenbetreiber übernimmt Ihr Installateur die entsprechende Begrenzung.

Hinweis:
Aktuell können wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber – wie viele andere Messstellenbetreiber auch – noch kein vollständiges intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung anbieten. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran.

  • Auch hier gilt die 60%-Einspeisegrenze bis zur Installation eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung.
  • Zusätzlich muss vor dem Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung eine technische Einrichtung eingebaut werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert zu reduzieren. 
  • Für Sie als Anlagenbetreiber übernimmt Ihr Installateur den Einbau der technischen Einrichtung.

Hinweis:
Aktuell können wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber – wie viele andere Messstellenbetreiber auch – noch kein vollständiges intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung anbieten. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran.

  • Laut § 52 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Verstöße gegen die neuen Vorgaben zu sanktionieren.
  • Wer als Anlagenbetreiber die 60%-Einspeisegrenze nicht einhält, muss ab dem 25. Februar 2025 mit finanziellen Konsequenzen rechnen.

Was das Gesetz für Sie bedeutet

Mensch-Symbol mit Bauarbeiterhelm und Werkzeug
  • Planen Sie eine neue Solaranlage, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Installateur über die notwendigen technischen Anforderungen sprechen.
Intelligenter Stromzähler
  • Ihr Installateur informiert sich, ob der Einbau eines intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung möglich ist. 
    Falls nein, begrenzt er die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung. 
    Falls ja, schließt Ihr Installateur die Steuerungstechnik korrekt an und die Anlage kann mit 100 % betrieben werden.
Haus mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und eine Sonne im Hintergrund
  • Nutzen Sie möglichst viel selbst erzeugten Strom direkt – das lohnt sich nicht nur wirtschaftlich, sondern entlastet auch das Stromnetz.

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