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Allgemein

Der Grundversorger oder auch Stromlieferant ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskund*innen mit Strom beliefert. Dieser ist verpflichtet, alle Haushaltskund*innen mit Strom zu versorgen und die Stammdaten an den jeweiligen Netzbetreiber zu übermitteln. Sollten Sie sich unsicher sein, teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne über das Kontaktformular mit. Zur schnellen Bearbeitung benötigen wir hierzu Ihre individuellen Kund*innendaten. 


Der Netzbetreiber ist maßgeblich für den Anschluss der Verbrauchsstellen an den Strom, die Instandhaltung der Netze, die Gewährleistung der Netzstabilität und den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Er stellt die Infrastruktur für die Stromanbieter und Stromlieferanten bereit. Sollten Sie weitere Fragen haben, teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne über das Kontaktformular mit. Zur schnellen Bearbeitung benötigen wir hierzu Ihre individuellen Kund*innendaten.


Der Anschlussnutzungsvertrag regelt das Nutzungsrecht des Stroms zwischen dem*der Letztverbraucher*in und dem Netzbetreiber.  


Der Anschlussnutzer ist der Letztverbraucher bzw. Endkunde, der von seinem Stromlieferanten auf den Zähler angemeldet wird.

 


Einen vergünstigten Wärmepumpen- oder Heizungstarif erhalten Sie bei Ihrem ausgewählten Stromlieferanten. Hierzu benötigen Sie einen separaten Zähler, der den entsprechenden Verbrauch gesondert misst. Bitte beachten Sie, dass das Gerät über den Antrag bei uns gemeldet werden muss.  


Das Unbundling ist eine gesetzliche Vorgabe zur Abgrenzung des Netzbetreibers vom Stromlieferanten. Aufgrund der strengen Systemtrennung werden jeweils individuelle Vertragskonto- und Geschäftspartnernummern generiert.