Mit einem Zweirichtungszähler schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Sollte dieser noch nicht vorhanden sein, erfolgt ein Zählertausch bzw. Zählermontage.
Als Anlagenbetreiber*in beachten Sie bitte, dass Sie mit uns eine Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter Abnahme vornehmen und der/die verantwortliche Anlagenerrichter*in (z.B. Elektrohandwerker*in, bzw. -installateur*in) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.
Ein möglicher Termin wird mit Ihrem Anlagenerrichter abgestimmt.
Das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe Schritt 4) muss uns zwingend vorab mit allen notwendigen Unterschriften vorliegen.