Laden im Einfamilienhaus
Sie planen die Installation einer Ladeeinrichtung, um Ihr Fahrzeug bequem zuhause laden zu können? Eine gute Entscheidung!
Für das sichere Laden empfiehlt sich eine Wallbox. Die Haushaltssteckdose ist für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos nicht empfehlenswert, weil sie nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt ist.
Bei einer Wallbox handelt es sich um eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung, die seit dem 01.01.2024 unter die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fällt. Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie hier.
Planung der Installation
Die Planung und Installation einer Wallbox ist Expertensache. Wählen Sie eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens, die
- vor Ort den aktuellen Stand der Technik prüft, um eine Überlastung der Elektroinstallation Ihres Hauses zu vermeiden.
- dafür sorgt, dass die Nutzung nach der Installation fehlerfrei und sicher ist.
- die Verantwortung dafür trägt, dass die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.
UNSER TIPP: Eine eingetragene Elektrofachkraft finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Meldung der Inbetriebsetzung
Durch Inkrafttreten der Neuregelung des § 14a EnWG muss die Inbetriebsetzung einer privaten Ladeeinrichtungen grundsätzlich beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Für die Meldung der Inbetriebsetzung wird zwischen mobiler und fest installierter Ladeeinrichtung unterschieden. Je nachdem, um welchen Typ Ladeeinrichtung es sich handelt, erfolgt die Meldung entweder über das Kunden- oder das Installateurportal der Pfalzwerke Netz AG. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen:
Hinweise für Mieter*innen:
Hinweise für Eigentümer*innen:
- Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern unterliegen dem Wohnungseigentumsgesetz. Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss wird die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft benötigt.
- Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft zwar nicht widersprechen, bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Hier geht’s zum Gesetzestext.
- UNSER TIPP:
Sprechen Sie mit Ihren Miteigentümer*innen und einem Elektro-Experten über eine gemeinsame, zukunftsfähige Lösung. Denn für die Installation von mehreren Ladeeinrichtungen können größere bauliche Maßnahmen nötig sein. Ziel sollte es sein, die maximal mögliche Ladeleistung zur Verfügung zu stellen ohne den Hausanschluss zu überlasten und somit die Rentabilität der Ladeeinrichtungen zu optimieren.
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