Glossar

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen umfassen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 kW.

Anlagen mit einer geringeren Leistung als 4,2 kW sind grundsätzlich von der Teilnahme an den Regelungen des neuen § 14a EnWG ausgeschlossen. Beispiele für solche steuerbaren Einrichtungen sind private Ladepunkte (Wallboxen), Wärmepumpen inklusive Zentralheizungen, Hausspeicher und Batteriespeicher sowie Klimaanlagen zur Raumkühlung.