Registrierung Ihrer EEG-Anlage im Marktstammdatenregister
Als Betreiber*in einer EEG-Anlage haben wir Sie bereits über die Notwendigkeit der Registrierung Ihrer Eigenerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister informiert. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den gesetzlichen Regelungen ohne entsprechende Registrierung den Anspruch auf die Auszahlung der Vergütung verlieren. Deshalb sollten Sie jetzt aktiv werden!
Falls Sie Ihre Anlage bereits registriert haben, so war uns leider eine Zuordnung auf Basis Ihrer gemeldeten Daten im
Sie haben Ihre Anlage noch nicht registriert?
Sollten Sie es bisher versäumt haben, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren, so holen Sie dies bitte schnellstmöglich nach!
Nutzen Sie bitte auch in diesem Fall das untenstehende Formular, um uns die Marktstammdatenregister-Nummer der Einheit (beginnend mit SEE…) zu übermitteln.
In unserem Blogartikel haben wir alle Infos für die Anmeldung im Marktstammdatenregister für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Registrierung finden Sie auf der Seite Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und auf der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.