Beauftragung einer Vor-Ort-Ablesung bei nicht zugänglichem Zähler Beauftragung einer Vor-Ort-Ablesung bei nicht zugänglichem Zähler

Sie haben von uns in den vergangenen Tagen eine schriftliche Aufforderung zur jährlichen Selbstablesung Ihres Zählerstands erhalten, aber Sie können Ihren Zähler nicht selbst ablesen, da Ihnen dieser nicht zugänglich ist?

Sofern Ihr Zähler außerhalb Ihres Hauses verbaut und zudem für Sie aufgrund einer von uns montierten Schließanlage nicht frei zugänglich ist (z.B. in Wochenendhausgebieten) können Sie uns über diesen Weg ganz einfach darüber informieren. Wir übernehmen dann für Sie die Vor-Ort-Ablesung Ihres Zählers. Dieser Service ist für Sie kostenlos.


Sofern Sie von uns nicht schriftlich zur Ablesung aufgefordert wurden, setzen Sie sich zur weiteren Abstimmung Ihres Anliegens bitte über unser allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung. Wählen Sie dazu bitte das Anliegen „Zähler“ und den Unterpunkt „Zählerablesung“ aus. Wir prüfen anschließend gerne Ihr Anliegen und kommen auf Sie zu.

Beispiel: 01.07.2023


Sie haben ausgewählt, dass Ihr Zähler innerhalb Ihres Hauses verbaut ist. Bei Nichtzugänglichkeit (Zähler befindet sich z.B. in einem Mehrfamilienhaus in einem dort verschlossenen Raum) wenden Sie sich zwecks Klärung des Zugangs bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in vor Ort (Eigentümer*in, Hausverwaltung o. ä.). Sollte es einen anderen Grund geben, so beschreiben Sie diesen bitte näher. Wir prüfen Ihr Anliegen gerne und teilen Ihnen mit, ob eine Ablesung durch einen unserer Außendienstmitarbeiter*innen erfolgen kann.

max. 100 Zeichen


Verbrauchsstelle (= Adresse, an welcher der Zähler zugeordnet ist)

Damit wir Ihnen die Informationen zusenden können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.

Wir werden Ihren Zähler zeitnah ablesen und den Zählerstand an Ihren Stromlieferanten übermitteln.

Datenschutz

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

 

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