Glossar

Netzanschlussvertrag

Im Netzanschlussvertrag sind alle Einzelheiten zum Anschluss definiert.

Für einen Niederspannungsanschluss (0,4 kV) sind alle Informationen gemäß § 4 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erforderlich.
Ähnliche Vertragsbedingungen sind für höhere Spannungsebenen vorgesehen.